Die Deutsche Röntgengesellschaft hat Prof. Dr. Gunnar Brix, Prof., Dr. Carlo Catalano und Prof. Dr. Brigitte Stöver zu Ehrenmitgliedern der Fachgesellschaft ernannt.
Lernerlebnisse rund um die X-Strahlen. Im Geburtshaus von Wilhelm Conrad Röntgen treffen wir Expert:innen & Preisträger:innen zum Interviewformat EBENEN. Unser Gast: Prof. Dr. Patrick Cramer, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft.
Im Interview spricht Prof. Dr. med. Thorsten Bley, Direktor des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, über die Bedeutung der Professur, aktuelle Forschungsschwerpunkte und die Zukunft dieser dynamischen Disziplin.
Lungenkrebs ist eine tückische Erkrankung, die wegen ihrer oft unspezifischen Symptome häufig erst spät erkannt wird, was eine erfolgreiche Behandlung meist erschwert oder sogar verhindert.
Der 105. Deutsche Röntgenkongress steht unter dem Motto „Radiologie in Transformation“ und startet am 1. März 2024 mit seiner digitalen Programmstrecke. Der Kongress in Präsenz findet vom 08. bis zum 10. Mai 2024 in Wiesbaden statt.
Das Verfahren der Computertomografie des Herzens zur Diagnose einer chronischen koronaren Herzkrankheit wird gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten bald zur Verfügung stehen.
Die koronare Herzkrankheit (KHK) ist die häufigste Todesursache in Deutschland. Schon bald steht neben der Herzkatheteruntersuchung alternativ die schonende und nicht-invasive Herz-CT oder CT-Koronarangiografie zur Verfügung.
Zertifizierungsoffensive Herzbildgebung – so der Name einer von der Deutschen Röntgengesellschaft ins Leben gerufenen und nun bis Juni 2024 verlängerten Initiative, die das Wissen rund um die kardiovaskuläre Bildgebung im klinisch-radiologischen Alltag stärken will.
Wie kann künstliche Intelligenz die Diagnose von Herzerkrankungen und die Behandlung betroffener Patientinnen und Patienten verbessern? Antworten auf diese Frage gibt die in der Fachzeitschrift „Nature Reviews Cardiology“ veröffentlichte „Roadmap on the use of artificial intelligence for imaging of vulnerable atherosclerotic plaque in coronary arteries“.
Zwei kürzlich ergangene Berufungsurteile des Bayerischen Obersten Landgerichts und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main könnten für das Fach Radiologie eine Zäsur darstellen: Denn die beiden Urteile erlauben auch Ärztinnen und Ärzten aus anderen Fachgebieten, ohne entsprechende Zusatzweiterbildung radiologische Leistungen zu erbringen und nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ für Privatversicherte abzurechnen. Wir haben mit Univ.-Prof. Dr. Gerald Antoch, Direktor des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Düsseldorf und stellvertretender Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft sowie Sprecher Gesundheitsstrategie des Vorstands der DRG, über die Urteile gesprochen und ihn gebeten, sie für uns einzuordnen.