BfS-Bericht: CT-Früherkennung bei Rauchern kann Lungenkrebssterblichkeit senken

Eine strukturierte Lungenkrebs-Früherkennung mit Untersuchungen per Niedrigdosis-Computertomografie (CT) kann bei Raucherinnen und Rauchern sowie ehemaligen Raucherinnen und Rauchern die Sterblichkeit durch Lungenkrebs reduzieren. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Strahlenschutz in einem Bericht, der am 6. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Der Bericht des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) bildet die wissenschaftliche Grundlage für die Zulassung dieser Früherkennungsmaßnahme in Form einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Naturschutz (BMUV). Der Bericht des BfS unterstreicht, dass die Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT dazu beitragen kann, die Sterblichkeit bei Raucherinnen und Rauchern zu reduzieren. Dabei sind aber hohe Qualitätsanforderungen zu beachten.

Von entscheidender Bedeutung wird dafür die konkrete Umsetzung der Lungenkrebsfrüherkennung mit der Niedrigdosis-CT sein. Dazu gehören neben der Festlegung der Teilnahmekriterien auch Anforderungen und Vorgaben bezüglich der CT-Geräte, zur Durchführung der Untersuchung und der Befundung, sowie der Schulung des medizinischen Personals. Weitere Punkte sind die Qualitätssicherung entlang des gesamten Prozesses und die wissenschaftliche Evaluation der erzielten Ergebnisse.

Bisher ist das Mammographie-Screening zur Brustkrebs-Früherkennung das einzige in Deutschland zugelassene Verfahren zur Früherkennung mithilfe von Röntgenstrahlung. Mit dem Ende 2018 in Kraft getretenen Strahlenschutzgesetz wurde das BMUV ermächtigt, weitere Röntgenuntersuchungen zur Früherkennung durch entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen. Als Grundlage hierfür erstellt das BfS für jedes neu in Frage kommende Untersuchungsverfahren einen wissenschaftlichen Bericht, in dem Nutzen und Risiken gegeneinander abgewogen sowie Mindeststandards für die Durchführung der Untersuchungen empfohlen werden. Bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung bleibt die Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT-Untersuchungen verboten.

Lungenkrebs ist bis heute eine Erkrankung mit ungünstiger Prognose, da er meist erst in einem späten Stadium entdeckt wird. Als Risikopersonen gelten langjährige Raucherinnen und Raucher über 50 Jahre sowie ehemalige Raucherinnen und Raucher, die lange Zeit geraucht haben. Bildgebende Verfahren wie die Niedrigdosis-CT kommen für die Früherkennung von Lungenkrebs grundsätzlich in Frage.

Die Nutzen-Risiko-Abwägung ist deswegen von besonderer Bedeutung, weil auch Personen ohne Krankheitssymptome untersucht werden, von denen nur ein kleiner Teil tatsächlich erkrankt ist und damit einen unmittelbaren Nutzen aus der Untersuchung ziehen kann. Die Risiken dagegen, etwa das Strahlenrisiko, werden von allen Teilnehmenden getragen.

Im Auftrag des Bundesministeriums hat das BfS eine wissenschaftliche Bewertung anhand von 38 Publikationen zu randomisierten kontrollierten Studien vorgenommen. Die Metaanalyse, in die Daten von 70 000 Personen einflossen, zeigte Hinweise auf einen Nutzen des Früherkennungsverfahrens für starke Raucherinnen und Raucher. In der Gruppe der mit Niedrigdosis-CT untersuchten Teilnehmenden reduzierte sich die Lungenkrebsmortalität im Vergleich zur Kontrollgruppe um 15 Prozent. Das bedeutet rechnerisch: Je 1 000 Teilnehmenden versterben in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren nach Früherkennungsbeginn drei Menschen weniger an Lungenkrebs.

Hier geht es zur Veröffentlichung des Berichtes im Bundesanzeiger.