Fachbeitrag

Ärztliche Aufklärungspflichten bei diagnostischen Röntgenuntersuchungen

In der Medizin werden ionisierende Strahlen zu Diagnose- (z.B. Röntgenaufnahmen, Röntgendurchleuchtungen, Angiografien, Computertomografie) oder zu Therapiezwecken (z.B. Tumorzerstörung, Reizbestrahlung) eingesetzt.  Damit  wird notwendigerweise die Grundlage für Strahlenexpositionen, d.h. die Einwirkung ionisierender Strahlen auf den menschlichen Körper, geschaffen. Die Einwirkung ionisierender Strahlen auf lebende Organismen birgt im Vergleich zu anderen vom Gesetz reglementierten Schadensursachen eine besondere Problematik in sich, vor deren  Hintergrund insbesondere die Frage diskutiert wird, ob für jede Röntgenuntersuchung die Aufklärung des Patienten durch den behandelnden Arzt erforderlich ist. Prof. Dr. Peter Wigge, Justiziar der Deutschen Röntgengesellschaft e.V., und Prof. Dr. Reinhard Loose, Chefarzt am Institut für Radiologie Nord Klinikum Nürnberg Nord, haben sich in ihrem gemeinsamen Beitrag "Ärztliche Aufklärungspflichten bei diagnostischen Röntgenuntersuchungen" der Aufgabe gewidmet, dem Radiologen zu dieser Frage eindeutige und praktikable  Handlungsanweisungen  zu geben und die Vorgaben zu benennen, die vom Radiologen im Zusammenhang mit der Aufklärung des Patienten, der sich einer
Röntgenuntersuchung unterzieht, zu beachten sind.