Stellungnahme MWBO
Bildgebung und -diagnostik ist Sache der Radiologie!
Die Bundesärztekammer plant bis 2017 die Umsetzung einer kompetenzbasierten Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO). Dahinter verbirgt sich im Wesentlichen die Überarbeitung und Anpassung der sogenannten Gebietsdefinitionen, die die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit beschreiben.
Alle Fachgesellschaften hatten bereits Gelegenheit, Vorschläge für die künftige Weiterbildung in ihren Fächern einzureichen. Die Bundesärztekammer wurde nun vom 119. Deutschen Ärztetag gebeten, die neue Entwurfsversion (Version 2) von Abschnitt B der MWBO, der die Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen umfasst, auf WIKI-BÄK einzustellen, damit im Rahmen des Konvergenzverfahrens mit den Ärztekammern die Fachgesellschaften und Berufsverbände die aktuelle Fassung kommentieren können.
Leider zielt die Eingabe einiger Fächer explizit auf eine Kompetenz- bzw. Leistungsausweitung ihres Faches ab, indem bislang fachfremde Leistungen neu in das Fachgebiet integriert wurden. Hiervon besonders betroffen sind Kernkompetenzen des Fachgebiets der Radiologie, namentlich die Computertomographie (CT), die Magnetresonanztomografie (MRT) sowie verschiedene Katheterverfahren.
Das jedoch ist medizinisch riskant, rechtlich nicht haltbar und ökonomisch problematisch, da es zu einer kaum kontrollierbaren Mengenausweitung führen wird.
Die Deutsche Röntgengesellschaft e.V. (DRG), der Berufsverband der Deutschen Radiologen e.V. (BDR), die Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR), die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie e.V. (DGNR), der Berufsverband Deutscher Neuroradiologen e.V. (BDNR) und die Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie e.V. (GPR) warnen deshalb in einer gemeinsamen Stellungnahme vor einer Ausweitung der medizinischen Bildgebung auf andere Fachdisziplinen und plädieren für eine Fokussierung radiologischer Leistungen auf das Fachgebiet der Radiologie in der neuen MWBO, um auch in Zukunft einen für den Patienten bestmöglichen und ökonomisch sinnvollen Einsatz aller bildgebenden Verfahren gewährleisten zu können.