Deutsche Röntgengesellschaft e.V.
Dr. Hans-Georg Stavginski
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10587 Berlin
Da ein Eingriff in den menschlichen Körper, auch durch einen Arzt, den Tatbestand der Körperverletzung darstellt, müssen vor dem Eingriff eine Aufklärung über wesentliche Aspekte stattfinden und die medizinische Maßnahme durch eine rechtskräftige Einwilligung des Patienten legitimiert werden. Für eine solche Einwilligung gelten inzwischen hohe Anforderungen. Eine rechtskonforme Aufklärung muss eine verständliche Beschreibung des Eingriffs, Erfolgsaussichten, Risiken, Behandlungsalternativen aber auch Verhaltenshinweise für den Patienten vor und nach dem Eingriff zur sogenannten Sicherungsaufklärung enthalten. Der Arzt wiederum benötigt ausreichend Informationen über den Patienten, um risikoerhöhende Faktoren zu erfassen und Kontraindikationen auszuschließen. Dies erfolgt über eine Erhebung eingriffsrelevanter Anamnesedaten.
Die Rechtsprechung fordert eine Aufklärung über alle eingriffsspezifischen Risiken, unabhängig von der Risikodichte, wenn eine Verwirklichung des Risikos die Lebensführung des Patienten wesentlich beeinträchtigen würde. Das heißt für die Praxis, dass z. B. über eine transfusionsbedingte HIV-Infektion immer aufgeklärt werden muss, auch wenn das Risiko unter 1:1.000.000 liegt. Ein Beispiel aus der Radiologie wäre die von gadoliniumhaltigen MRT-Kontrastmitteln ausgelöste nephrogene systemische Fibrose (NSF), welche ebenfalls sehr selten, aber dennoch aufklärungsrelevant ist. Jedem Eingriff können dabei allgemeine und spezielle Risiken zugeordnet werden. Allgemeine Risiken umfassen z. B. Infektionen, Allergien oder Blutungen, spezielle Risiken wären Verletzungen benachbarter Organe, Nebenwirkungen verabreichter Medikamente etc. Die Darstellung des Risikos umfasst eine Einschätzung der Häufigkeit, Symptome, Folgen und ggf. Therapiemöglichkeiten.
Sämtliche Medien zur Patientenaufklärung, wie Aufklärungsbögen, Filme und digitale Lösungen, können nur der Vorinformation des Patienten und der Vorbereitung auf das Aufklärungsgespräch dienen. Alle relevanten Punkte müssen vom Arzt nochmals mündlich im persönlichen Gespräch erörtert werden. Durch eine optimale Vorbereitung ist hier allerdings eine Zeitersparnis möglich, da der Patient den Ausführungen des Arztes durch die Vorinformation leichter und schneller folgen kann.
Da der Arzt im Schadensfall beweisen muss (die Beweislast liegt bei den meisten Aufklärungsaspekten beim Arzt), dass dem Patienten alle eingriffsrelevanten Informationen übermittelt wurden, hat sich der Einsatz von standardisierten Aufklärungsformularen etabliert, welche die Inhalte des Aufklärungsgespräches für den Arzt besser dokumentierbar machen.
Gerade in der Radiologie kann die Aufklärung von Standard-Eingriffen, wie Kontrastmitteluntersuchungen, bei Etablierung eines funktionierenden Workflows optimal durch digitale Medien unterstützt werden. So können z. B. die Verhaltenshinweise für eine MRT-Untersuchung dem Patienten durch audiovisuell aufbereitete Informationen sehr effektiv vermittelt werden. Mit unserer Software MEDePORT stehen dem Anwender alle Optionen offen, um je nach Situation und Patient den passenden Workflow auszuwählen. Der Anwender kann Aufklärungspläne bereits im Vorfeld individuell für die Patienten anlegen und kann entscheiden, wie der Patient seine Vorbereitung (Anamnese, Info- und Risikotexte und ggf. kurze Infofilme) bearbeiten/sehen soll – auf Papier, gemeinsam mit dem aufklärenden Mitarbeiter am PC oder mobil auf einem Tablet, z. B. im Wartebereich im Vorlauf zum folgenden Aufklärungsgespräch. Die erfassten Informationen zum Status der Vorbereitung und zur Anamnese liegen sofort elektronisch vor und können nach Kriterien gefiltert werden. Der Arzt weiß somit schon früher mehr über seine Patienten und kann diese Informationen ohne Umwege unmittelbar vor dem Eingriff oder im weiteren Verlauf abrufen. Somit steigt die Nachvollziehbarkeit der Aufklärung deutlich und ein möglicher Dokumentationsverlust wird verhindert.
Ein großer Vorteil von innovativen softwaregestützten Lösungen ist die Möglichkeit Informationen, insbesondere der Anamnese, zwischen den involvierten Abteilungen automatisch zu teilen oder sogar mit anderen Softwarelösungen wie dem KIS oder RIS zu tauschen. Dem Patienten erspart man somit das bislang übliche, mehrfache Ausfüllen von Anamnesefragen und dem Personal das lästige Übertragen von diesen Informationen in andere Systeme. Auch der unkomplizierte Abruf von Informationen und Dokumenten nach abgeschlossener Aufklärung verringert den Arbeitsaufwand. So können sich MTRA und Ärzte unmittelbar vor dem Eingriff einen zuverlässigen Überblick über den Status der Aufklärung und wichtige Aspekte der Anamnese verschaffen – ein Mausklick anstelle der Suche nach dem Aufklärungsbogen in der Patientenakte. Das Schlüsselwort lautet „automatisierte Kommunikation“ – Daten einmal erfassen aber an mehreren Stellen abrufen bzw. einsehen. Die Zeitersparnis liegt weniger in der Aufklärung selbst, sondern vielmehr im Prozess um diese herum.
Um die Pflicht, wie jüngst von Prof. Wigge und Prof. Loose in den RöFo-Ausgaben Februar und März 2016 umfangreich erläutert, kommt man auch mit einer innovativen Software und der damit einhergehenden Digitalisierung nicht herum. Auch in MEDePORT sind die juristisch und medizinisch geprüften, im Bereich der Radiologie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. erstellten Aufklärungsbögen natürlich die Basis, um dem Aufklärer eine möglichst optimale Grundlage zur Dokumentation und Mitgabe von Informationen an die Hand zu geben. Kür sind sicherlich die kurzen computeranimierten Informationsfilme (max. 6 min) zum geplanten Eingriff. Hier bekommt der interessierte Patient im wahrsten Sinne des Wortes ein “Bild” von dem, was auf ihn zukommt. Im Gesundheitswesen stehen wir in vielen Bereichen erst am Beginn der Digitalisierung. Wir von e.Bavarian Health arbeiten an zahlreichen weiteren Software-Bausteinen, die für beide Seiten Vorteile bringen werden.
ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit, einen zeitgemäßen Informationsaustausch sowie eine rechtlich fundierte Aufklärungsvorbereitung. Die Möglichkeit situationsabhängig zu entscheiden, welcher Arbeitsablauf in diesem Moment sinnvoll ist. Mehr Informationen und bessere Dokumentation mit weniger Zeitaufwand.
eine bessere, informative Vorbereitung zum Aufklärungsgespräch mit weniger Zeitaufwand und ohne mehrfaches Wiederholen von Arbeitsschritten.