Zweitmeinungsberechtigung – Weiterer Erfolg für die Radiologie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Plenumssitzung vom 20. März 2025 die Aufnahme von Eingriffen zur Karotis-Revaskularisation in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren beschlossen. Künftig können sich gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine Operation zur Behandlung der Karotisstenose empfohlen wurde.

In seinem Beschluss hat der G-BA auch festgelegt, welche Facharztgruppen zur Zweitmeimnung berechtigt sind. Neben der Neurologie und Neurochirurgie, der Angiologie, Kardiologie und Gefäßchirurgie sind dies auch die Fachärztinnen und Fachärzte der

  • Radiologie mit besonderer Expertise in endovaskulären Verfahren sowie der
  • Radiologie mit Schwerpunkt Neuroradiologie.

Voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2025 wird die neue Regelung in Kraft treten. Zuvor wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die erforderliche rechtliche Prüfung des Beschlusses vornehmen. Zudem müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) das Genehmigungsverfahren für die zweitmeinungsberechtigte Fachärzteschaft vorbereiten.

Pressemitteilung des G-BA: Vor Operationen bei verengter Halsschlagader: G-BA beschließt neuen Anspruch für Versicherte auf ärztliche Zweitmeinung

veröffentlicht am Donnerstag, 20. März 2025