EBM-Abrechnungspositionen zur CCTA ab 1. Januar 2025
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 die Vergütung der CT-Angiographie der Herzkranzgefäße (CCTA) im Rahmen des EBM festgelegt.
Der Beschluss wird zum 1. Januar 2025 wirksam. Er umfasst wesentlich die radiologische Leistung sowie die interdisziplinäre Fallkonferenz im Anschluss an unklare Bildbefunde. Hintergrund ist der bereits zum Jahresbeginn 2024 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefasste Beschluss zur Einführung der CCTA in die vertragsärztliche Versorgung.
Die Vereinbarung zur Qualitätssicherungsrichtlinie durch die Partner des Bundesmantelvertrages steht noch aus und soll zu Jahresbeginn 2025 vorliegen.
Zur näheren Erläuterung und Diskussion der dann vorliegenden Beschlüsse wird die DRG in Kooperation mit dem BDR zu einer neuen Ausgabe unseres Mitgliederformats „Nachgefragt@DRG“ einladen. Den genauen Termin werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Den Beschluss und die Begründung im Wortlaut finden Sie hier: Materialien zum Thema Computertomographie-Koronarangiographie