Neue Q2-Zusatzqualifizierung Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis-CT

Mit der neuen Q2-Zusatzqualifizierung Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis-CT können Radiologinnen und Radiologen nachweisen, dass sie die in der Lungenkrebsfrüherkennungs-Verordnung des BMUV festgelegten Qualifikationsanforderungen erfüllen.

Die Qualitätsanforderungen des BMUV

Die BMUV-Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen (Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung – LuKrFrühErkV) vom 15. Mai 2024 erlaubt unter genau festgelegten Bedingungen die Untersuchung der Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomographie zur Lungenkrebsfrüherkennung. Hierzu zählen u.a. auch Anforderungen an die beteiligten Radiologinnen und Radiologen, die 1) die Facharztanerkennung für Radiologie, 2) die Befundung und Dokumentation von mindestens 200 Untersuchungen mittels Thorax-Computertomographie im Jahr vor der Antragstellung und 3) durch Fortbildung erworbenes Wissen zur Lungenkrebsfrüherkennung nachweisen müssen.

Das Zusatzqualifizierungsangebot der DRG

Um eine passgenau auf diese Anforderungen abgestimmte Qualifizierungsmöglichkeit zu schaffen, hat die AG Thoraxdiagnostik in der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. (DRG) die Q2-Zusatzqualifizierung „Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis-Computertomographie“ entwickelt. Wesentlicher Bestandteil dieses Angebots ist ein Online-Kurs, der in conrad on demand zur Verfügung steht. Der Kurs besteht aus einer theoretischen Einführung und einem praktischen Übungsteil, der es ermöglicht, die Befundung an einer umfangreichen Fallsammlung mit LDCT-Datensätzen mit volumetrischer Quantifizierung aller relevanten Befunde zu trainieren, die nach dem von den deutschen Fachgesellschaften für Radiologie, Pneumologie und Thoraxchirurgie empfohlenen Befundungsschema Lung-RADS mit VDT (V-Lung-RADS 2022) strukturiert bearbeiten werden. Darüber hinaus sind die Facharztanerkennung für Radiologie und die vom BMUV geforderten Untersuchungszahlen nachzuweisen.

Radiologinnen und Radiologen können die Zusatzqualifizierung nutzen, um zu belegen, dass sie die in der Lungenkrebsfrüherkennungs-Verordnung des BMUV festgelegten Qualifikationsanforderungen erfüllen. Voraussetzung für die Zusatzqualifizierung ist die Mitgliedschaft in der DRG und in der AG Thoraxdiagnostik oder die Mitgliedschaft im Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR).

Weitere Informationen

Alle Informationen zur Zusatzqualifizierung finden Sie auf der Homepage der AG Thoraxdiagnostik. Die Hintergründe zur Lungenkrebsfrüherkennung in Deutschland erläutert Prof. Dr. Jens Vogel-Claussen in einem Interview.

Save the Date: Nachgefragt@DRG am 24.10.2024


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Am 24.10. 2024 um 18 Uhr informieren Sie Prof. Dr. Jens Vogel-Claussen und Prof. Dr. Jörg Barkhausen über den aktuellen Stand.