Bereits im Juni 2025 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme der Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. In dem Beschluss wurden auch die Durchführungs- und Qualifikationsvoraussetzungen für die Untersuchung beschrieben. Mit dem Vorliegen der verpflichtenden Versicherteninformation des G-BA und dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur EBM-Vergütung vom 11. März 2026 kommt die Lungenkrebs-Früherkennung ab April in die gesundheitliche Versorgung. Alle wichtigen Dokumente in diesem Zusammenhang finden Sie auf der DRG-Fachthemenseite.
Prof. Dr. Christiane Kuhl (DRG-Präsidentin), Prof. Dr. Jörg Barkhausen und Prof. Dr. Jens Vogel-Claussen für die DRG sowie Prof. Dr. Hermann Helmberger (BDR-Präsident) und Rechtanwalt Markus Henkel für den BDR informierten über den aktuellen Stand.