Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Vorgaben zu Fortbildungsmaßnahmen für die Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) gemäß § 43 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) beschlossen. Damit ist klargestellt, dass das Fortbildungsangebot der AG Thoraxdiagnostik der Deutschen Röntgengesellschaft alle Voraussetzungen erfüllt, um an der Lungenkrebsfrüherkennung teilzunehmen.
Hintergrund ist die Einführung der Lungenkrebsfrüherkennung mittels LDCT in Deutschland: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.06.2025 die KFE-RL entsprechend erweitert. Das Programm basiert unter anderem auf einer wissenschaftlichen Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die gezeigt hat, dass bei stark rauchenden Personen der Nutzen der Niedrigdosis-Computertomographie die strahlenbedingten Risiken überwiegt.
Bereits zum 01.07.2024 war die Lungenkrebsfrüherkennungsverordnung (LuKrFrühErkV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Kraft getreten. Sie definiert aus strahlenschutzrechtlicher Sicht die Anforderungen an die Durchführung eines Früherkennungsprogramms. Die KFE-RL des G-BA schreibt vor, dass Ärztinnen und Ärzte, die am Lungenkrebsfrüherkennungsprogramm teilnehmen, durch spezifische Fortbildungen qualifiziert sein müssen. Das Curriculum der BÄK definiert die Umsetzung dieser fachlichen Qualifikationsanforderungen im Detail.
Die AG Thoraxdiagnostik der Deutschen Röntgengesellschaft hatte bereits 2024 ein Zusatzqualifizierungsangebot über conrad etabliert, das exakt an den Vorgaben der LuKrFrühErkV ausgerichtet ist. Durch den Beschluss der BÄK ist nun bestätigt, dass dieses Angebot weiterhin vollständig den geltenden Anforderungen entspricht.
Ergänzend zum bestehenden Kurs für Erst- und Zweitbefunder gemäß § 43 Abs. 6 KFE-RL wird die AG Thoraxdiagnostik Anfang 2026 einen weiteren Kurs gemäß § 43 Abs. 7 KFE-RL anbieten. Dieser Kurs richtet sich dann an Radiologinnen und Radiologen, die die in der LuKrFrühErkV geforderten Mindest-Untersuchungszahlen nicht erreichen und bei denen die notwendige Erfahrung durch strukturierte Fallbeispiele ergänzt wird.
Am 18.12.2025 hat zudem der G-BA die Versicherteninformation zur neuen Lungenkrebsfrüherkennung beschlossen. Sollten keine Einwände seitens des Bundesministeriums für Gesundheit erhoben werden, tritt der Beschluss in Kraft. Damit das Früherkennungsangebot ab voraussichtlich April 2026 von Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden kann, wird ergänzend der Bewertungsausschuss noch die Höhe der ärztlichen Vergütung für die neue Leistung vereinbaren.