Die GOÄneu bleibt weiterhin ein zentrales Thema für die Radiologie. DRG und BDR haben von Beginn an auf die wesentlichen Probleme des vorliegenden Entwurfs hingewiesen: die massive Abwertung technischer Leistungen, die fehlende Transparenz der Kalkulationsgrundlagen sowie die erheblichen Risiken für Investitionsfähigkeit, Innovationskraft und Versorgungssicherheit in der Radiologie.
Der Deutsche Ärztetag hat im Mai 2025 den Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte beschlossen. Die grundlegende Kritik zahlreicher Fachgesellschaften und Berufsverbände – insbesondere an der drastischen Abwertung diagnostischer Leistungen – blieb dabei jedoch weitgehend unberücksichtigt. Der Fokus richtet sich nun auf den weiteren Prüfprozess im Bundesministerium für Gesundheit, denn Rechtsgültigkeit erhält die GOÄneu erst durch eine entsprechende Rechtsverordnung des BMG.
Vor diesem Hintergrund haben DRG und BDR gemeinsam das IGES-Institut mit einer umfassenden Auswirkungsanalyse beauftragt. Die Ergebnisse sind eindeutig: Für die Radiologie wären nach aktueller Berechnung Erlösminderungen von rund 36 Prozent im ambulanten und 25 Prozent im stationären Bereich zu erwarten. Die Analyse bestätigt damit die erheblichen Risiken für Investitionsfähigkeit, Innovationskraft und Versorgungssicherheit.
Aus den Ergebnissen leiten sich klare Forderungen ab: eine substanzielle Korrektur der geplanten Abwertung technischer Leistungen sowie die Einführung eines Überweisungs- und Qualifikationsvorbehalts, um Fehlanreize durch Selbstzuweisung und qualitative Defizite zu vermeiden. Ziel bleibt es, Qualität, Versorgungssicherheit und Innovationsfähigkeit der radiologischen Versorgung langfristig zu sichern.
Die IGES-Auswirkungsanalyse sowie das daraus abgeleitete Forderungspapier wurden bereits an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, an die zuständige Fachabteilung im Bundesministerium für Gesundheit, an die Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, an die gesundheitspolitischen Sprecher und Berichterstatter der Fraktionen sowie an diebeteiligten Bundes- und Landesministerien übermittelt. Parallel wird es weitere Gespräche mit der Leitungsebene des Ministeriums sowie mit gesundheitspolitischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern geben.
Die vollständige IGES-Auswirkungsanalyse sowie das Forderungspapier stehen den Mitgliedern im DRG-Mitgliederbereich zur Verfügung. Damit erhalten alle radiologischen Akteurinnen und Akteure eine gemeinsame fachliche Grundlage für die weitere Diskussion und politische Argumentation.
Der Prozess ist keineswegs abgeschlossen. Umso wichtiger bleibt es, dass die Radiologie ihre Position weiterhin geschlossen, faktenbasiert und mit klaren Lösungsvorschlägen vertritt – im Interesse einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlich tragfähigen radiologischen Versorgung.