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| Assoziationsverträge |
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Die Deutsche Röntgengsellschaft e.V., vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Prof.Dr. J. Lissner, und die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik e.V., vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Prof.Dr. A. Kaul, schließen folgende Vereinbarung:
München, den 30. Juli 1981
Vereinbarung über eine Zusammenarbeit der Italienischen Radiologischen Gesellschaft (SIRM) und der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. (DRG):
Der Vorstand der Italienischen Radiologischen Gesellschaft und der Vorstand der Deutschen Röntgengesellschaft benennen je ein Mitglied ihrer Gesellschaft als Koordinator für die Organisation der Zusammenarbeit. Die beiden Koordinatoren sollen mögliche organisatorische Initiativen sowie gemeinsame Tagungen, Förderung gemeinsamer Forschungsprojekte mit Einwerbung von finanzieller Unterstützung ausloten und den Vorständen der jeweiligen Gesellschaften zur weiteren Beratung vorlegen. Mailand, Mai 1998 Prof.Dr.med. G. Kauffmann Die Deutsche Röntgengesellschaft e.V. (DRG), vertreten durch den Präsidenten Prof.Dr. G.Kauffmann und die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. (DGN) vertreten durch den Präsidenten Prof.Dr. E. Moser schließen folgende Vereinbarung: 1. DRG und DGN geben sich gegenseitig den Status von assoziierten Gesellschaften. 2. DRG und DGN benennen je ein Mitglied ihrer Gesellschaft als zuständigen Ansprechpartner, der bei Angelegenheiten, die die jeweils andere Fachgesellschaft betreffen, auf Aufforderung an der Vorstandssitzung der assoziierten Gesellschaft teilnimmt. 3. Mitglieder von DRG und DGN erhalten von der jeweils anderen Gesellschaft einen Beitragsnachlaß von 25 %. Dabei darf der Mitglieds- beitrag den Selbstkostenpreis für den Bezug der jeweiligen Zeitschrift nicht unterschreiten. 4. Die beiden Gesellschaften bekunden ihre Absicht, bei den Jahrestagungen der assoziierten Gesellschaft mitzuwirken und gemeinsame Tagungen durchzuführen. 5. Die beiden Gesellschaften vereinbaren den Austausch von Informationen. Sie unterstützen sich gegenseitig in Angelegenheiten, die für beide Gesellschaften bedeutsam sind, z.B. in Fragen von Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, Strahlenschutz und Normungsarbeit. Bad Homburg, den 26.2.1998
Die Deutsche Röntgengesellschaft e.V.(DRG) vertreten durch den Vorsitzenden Prof.Dr. G.Kauffmann und die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V. (DEGRO) vertreten durch den Vorsitzenden Prof.Dr. M. Bamberg schließen folgende Vereinbarung:
1. Die beiden Gesellschaften geben sich gegenseitig den Status von assoziierten Gesellschaften. 2. Jede der beiden Gesellschaften benennt ein Mitglied ihrer Gesellschaft als zuständigen Ansprechpartner, der bei Angelegenheiten, die die jeweiligen anderen Fachgesellschaften betreffen, auf Aufforderung an der Vorstandssitzung der jeweiligen Gesellschaft teilnehmen kann. 3. Personen, die gleichzeitig Mitglied beider Gesellschaften sind, erhalten von jeder der beiden Gesellschaften einen Beitragsnachlaß von 25 %. 4. Die beiden Gesellschaften bekunden ihre Absicht, bei den Jahrestagungen der assoziierten Gesellschaft mitzuwirken. 5. Die beiden Gesellschaften vereinbaren den Austausch von Informationen. Sie unterstützen sich gegenseitig in Angelegenheiten, die für beide Gesellschaften bedeutsam sind, z.B. in Fragen der Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung und Normungsarbeit. Bad Homburg, den 22.10.1997 |
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| Aktualisiert am Dienstag, 23. September 2008 um 20:29 |