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Assoziationsverträge PDF Drucken E-Mail

Die Deutsche Röntgengsellschaft e.V., vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Prof.Dr. J. Lissner, und die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik e.V., vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Prof.Dr. A. Kaul, schließen folgende Vereinbarung:

  1. Die beiden Gesellschaften geben sich gegenseitig den satzungsgemäßen Status von assoziierten Gesellschaften.
  2. Jede der beiden Gesellschaften nimmt in ihren Beirat ein Mitglied der assoziierten Gesellschaft als deren Vertreter auf. Beiratsmitglied jeder Gesellschaft wird auch der Vertreter der eigenen Gesellschaft im Beirat der assoziierten Gesellschaft.
  3. Personen, die gleichzeitig Mitglied beider Gesellschaften sind, erhalten von jeder der beiden Gesellschaften einen Beitragsnachlaß von 25%.
  4. Die beiden Gesellschaften bekunden ihre Absicht, ihre Jahrestagungen von Zeit zu Zeit in räumlicher und zeitlicher Verbindung zu organisieren.
  5. Die beiden Gesellschaften vereinbaren Informationsaustausch und gegenseitige Unterstützung in Angelegenheiten, die für beide Gesellschaften von Interesse sind.

München, den 30. Juli 1981

Prof.Dr. J. Lissner
Prof.Dr. A. Kaul

 

 

Vereinbarung über eine Zusammenarbeit der Italienischen Radiologischen Gesellschaft (SIRM) und der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. (DRG):


Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Forschung auf dem Gebiet der Diagnostischen Radiologie in Europa durch eine regionale Zusammenarbeit italienischer und deutscher Radiologen zu fördern.

Der Vorstand der Italienischen Radiologischen Gesellschaft und der Vorstand der Deutschen Röntgengesellschaft benennen je ein Mitglied ihrer Gesellschaft als Koordinator für die Organisation der Zusammenarbeit. Die beiden Koordinatoren sollen mögliche organisatorische Initiativen sowie gemeinsame Tagungen, Förderung gemeinsamer Forschungsprojekte mit Einwerbung von finanzieller Unterstützung ausloten und den Vorständen der jeweiligen Gesellschaften zur weiteren Beratung vorlegen.

Mailand, Mai 1998

Prof. Adelfio Elio Cardinale
Vorsitzender SIRM

Prof.Dr.med. G. Kauffmann
Präsident DRG




Die Deutsche Röntgengesellschaft e.V. (DRG), vertreten durch den Präsidenten Prof.Dr. G.Kauffmann und die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. (DGN) vertreten durch den Präsidenten Prof.Dr. E. Moser schließen folgende Vereinbarung:

1. DRG und DGN geben sich gegenseitig den Status von assoziierten Gesellschaften.

2. DRG und DGN benennen je ein Mitglied ihrer Gesellschaft als zuständigen Ansprechpartner, der bei Angelegenheiten, die die jeweils andere Fachgesellschaft betreffen, auf Aufforderung an der Vorstandssitzung der assoziierten Gesellschaft teilnimmt.

3. Mitglieder von DRG und DGN erhalten von der jeweils anderen Gesellschaft einen Beitragsnachlaß von 25 %. Dabei darf der Mitglieds- beitrag den Selbstkostenpreis für den Bezug der jeweiligen Zeitschrift nicht unterschreiten.

4. Die beiden Gesellschaften bekunden ihre Absicht, bei den Jahrestagungen der assoziierten Gesellschaft mitzuwirken und gemeinsame Tagungen durchzuführen.

5. Die beiden Gesellschaften vereinbaren den Austausch von Informationen. Sie unterstützen sich gegenseitig in Angelegenheiten, die für beide Gesellschaften bedeutsam sind, z.B. in Fragen von Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, Strahlenschutz und Normungsarbeit.

Bad Homburg, den 26.2.1998

Prof.Dr.med. G. Kauffmann
Präsident der
Deutschen Röntgengesellschaft

Prof.Dr.med. E. Moser   
Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin

 

 

Die Deutsche Röntgengesellschaft e.V.(DRG) vertreten durch den Vorsitzenden Prof.Dr. G.Kauffmann und die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V. (DEGRO) vertreten durch den Vorsitzenden Prof.Dr. M. Bamberg schließen folgende Vereinbarung:

 

1. Die beiden Gesellschaften geben sich gegenseitig den Status von assoziierten Gesellschaften.

2. Jede der beiden Gesellschaften benennt ein Mitglied ihrer Gesellschaft als zuständigen Ansprechpartner, der bei Angelegenheiten, die die jeweiligen anderen Fachgesellschaften betreffen, auf Aufforderung an der Vorstandssitzung der jeweiligen Gesellschaft teilnehmen kann.

3. Personen, die gleichzeitig Mitglied beider Gesellschaften sind, erhalten von jeder der beiden Gesellschaften einen Beitragsnachlaß von 25 %.

4. Die beiden Gesellschaften bekunden ihre Absicht, bei den Jahrestagungen der assoziierten Gesellschaft mitzuwirken.

5. Die beiden Gesellschaften vereinbaren den Austausch von Informationen. Sie unterstützen sich gegenseitig in Angelegenheiten, die für beide Gesellschaften bedeutsam sind, z.B. in Fragen der Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung und Normungsarbeit.

Bad Homburg, den 22.10.1997
Prof.Dr.med. G. Kauffmann                                      Prof.Dr.med. M. Bamberg
Vorsitzender der Deutschen Röntgengesellschaft      Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie

Aktualisiert am Dienstag, 23. September 2008 um 20:29